STEUERBERATUNG FÜR VEREINE

Eingetragene Vereine, Verbände, gemeinnützige Institutionen oder Stiftungen brauchen stets auch eine umfangreiche Beratung – und das nicht nur in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. So hat jeder Verein neben dem Finanzamt immer auch mit dem zuständigen Amtsgericht zu tun. Und hier gibt es nun einmal so manchen Stolperstein, den ein Ehrenamtler schon mal übersehen kann. Erst recht, wenn man in eigenen Reihen nicht zufällig einen Anwalt und Wirtschaftsexperten hat.

Egal, ob es sich um Fragen zum Vereinsrecht handelt oder ob Sie Probleme mit der Gemeinnützigkeitserklärung haben: Unsere Kanzlei steht Ihnen bereits vor der Vereinsgründung mit viel Know-how zur Seite und bleibt ein kompetenter Partner in allen Bereichen. Sei dies die Einnahme-Überschussrechnung am Jahresende, die Bilanzierung, die Vermögensverwaltung, die Erstellung von Zuwendungsbestätigungen (bzw. Spendenbescheinigungen) oder die Abwicklung von „Betriebsprüfungen“.
Kontaktieren Sie uns doch einfach persönlich, um ein unverbindliches Angebot zu erhalten!

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